Wie lagert man Pflanzenschutzmittel richtig?

In Deutschland gibt es aktuell keine spezifischen Gesetze oder Vorschriften zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln oder Mitteln zur Schädlingsbekämpfung (PSM). Stattdessen müssen Sie als Nutzer verschiedene Einzelvorschriften einhalten – PSM enthalten oft stark wassergefährdende Stoffe, die zudem sehr giftig, giftig und/oder entzündbar seien können. Da das Thema Gefahrstofflagerung oft sehr komplex ist und Einzelfall-abhängig geprüft werden sollte, haben wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Informationen und Lösungsvorschläge zusammengetragen.

Jederzeit stehen unsere Mitarbeiter für Sie zur Verfügung, um Sie hinsichtlich konkreter Fragestellungen zu beraten.

Unter welche Gefahrstoffklassen fallen Pflanzenschutzmittel (PSM)?

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind oft wassergefährdend, teilweise (sehr) giftig und/oder entzündbar. Sie als Betreiber eines PSM-Lagers müssen folgende Gesetze beachten:

AbkürzungVorschrift / Gesetz
AwSVVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz
GefStoffVGefahrstoffverordnung (2010)
LöRüRLLöschwasser-Rückhalte-Richtlinie
StawaRStahlwannen-Richtlinie
PflSchGPflanzenschutzgesetz
TRGS 510Technische Regeln für Gefahrstoffe
UVPGUmweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz
WHGWasserhaushaltsgesetz
Folgende Gefahrstoffklassen sind in der Regel zu bestimmen:

GefahreneinordnungBeschreibung
Wassergefährdende StoffeGemäß WHG muss der Betreiber dafür sorgen, dass es keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften gibt.
Akut toxische StoffeGemäß TRGS 510 müssen akut toxische PSM in ortsbeweglichen Gebinden in abgegrenzten Lagerräumen gelagert werden.
Entzündliche StoffeIn Räumen müssen die Lagereinrichtungen aus nicht-brennbaren Werkstoffen errichtet sein. Bei der Lagerung im Freien genügen meistens Sicherheitsabstände von 10 Metern zwischen Gebäude und Gefahrstofflager.

Weitergehende Informationen zur Lagerung von wassergefährdenden PSM

Als Betreiber hat man gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die PSM-Lagerung so umzusetzen, dass es zu keiner negativen Veränderung der Gewässereigenschaften kommen kann.

Pflanzenschutzmittel müssen über einer Auffangwanne gelagert werden, die den Vorgaben des WHG entspricht – so müssen mindestens der Inhalt des größten über der Wanne gelagerten Gebindes aufgefangen werden sowie mindestens 10% der gesamten Lagermenge. Befinden Sie sich in einem Wasserschutzgebiet, muss das Auffangvolumen 100% der Lagermenge entsprechen (sofern eine Lagerung im Wasserschutzgebiet überhaupt zulässig ist). Gemäß der Vorschriften des WHGs müssen Auffangwannen dicht sein und ohne Abläufte konstruiert werden.

Lagerung akut toxischer PSM

Die Anforderungen der TRGS 510 sind bei der Lagerung von akut toxischen Pflanzenschutzmitteln in ortsbeweglichen Behältern maßgeblich. Wenn Sie mehr als 50 kg akut toxischer PSM lagern, müssen diese Gefahrstoffe in separaten Lagerräumen gelagert werden. Überschreiten Sie die Mengengrenze von mehr als 200 kg akut toxischen PSM, gelten folgende weiterführende Anforderungen:

  • Die Gebinde müssen unter Verschluss gelagert werden. Nur sachkundige und befugte Personen dürfen Zugang haben. Bei akut toxischen PSM Kat. 1 oder 2 kann das auch bereits bei geringeren Mengen erforderlich sein.
  • Ein Lagerraum muss brandschutztechnisch von angrenzenden Räumen feuerbeständig (F90) abgetrennt sein. Eine praxiserprobte Lösung ist die Lagerung in F90 Sicherheitsschränken gemäß EN 14470-1.

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten

Bei der Lagerung entzündbarer PSM gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten. Sollen die Gefahrstoffe in Räumen gelagert werden, müssen diese feuerbeständig (F90) von angrenzenden Räumen abgetrennt sein.

Wenn entzündbare PSM im Freien gelagert werden können (oft ist dies die beste und kostengünstigste Methode!), reicht ein ausreichender Sicherheitsabstand von 10 Metern oder wenn eine Gebäudeaußenwand feuerbeständig (F90) ausgeführt ist.

Kleingebinde mit wassergefährdenden PSM lagern

Kleingebinderegale mit Auffangwannen aus Stahl oder PE

  • Geeignet zur Lagerung von PSM auf 4 oder 5 Lagerebenen
  • Erhältlich mit Bodenwannen aus Stahl oder in Ausführung mit Einlegewannen aus PE
  • Mit Anbaufeldern beliebig erweiterbar für große Mengen Kleingebinde
  • Unterfahrbare Kleingebinderegale bei Stahlwannen erhältlich

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Pflanzenschutzmittel-Schränke

Unsere PSM-Schränke sind eine praxiserprobte Lösung zur Lagerung von Kleingebinden mit PSM – abschließbar und mit integrierter Stahlwanne mit Ü-Zeichen. Durch natürliche Lüftungsöffnungen wird ein regelmäßiger Luftwechsel garantiert.

  • Auffangwanne aus Stahl, 3 mm, flüssigkeitsdicht und zugelassen gemäß StawaR
  • Korpus mit robuster Pulverbeschichtung in RAL 6011 für Langlebigkeit und Strapazierfähigkeit
  • Mit höhenverstellbaren Wannenböden aus Stahl verzinkt, flüssigkeitsdicht
  • Verstärkte Türen, abschließbar über Griffzylinderschloss
  • Komplett montierte Lieferung – Sie können direkt mit dem Bestücken Ihrer Gebinde beginnen.
  • PE-Inlays für Wanne und Wannenböden erhältlich zur Lagerung aggressiver Medien

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Akut toxische PSM in Kleingebinden lagern

Umweltschränke aus Stahl mit Bodenauffangwannne

  • mit Bodenauffangwanne mit Ü-Zeichen nach StawaR
  • abschließbare Türen
  • hochwertige Pulverbeschichtung in RAL 7035
  • natürliche Belüftung über Lüftungsschlitze in den Türen
  • Anschlussmöglichkeit (NW 75) für externe Entlüftungsanlage

Entzündliche PSM im Gebäude lagern

F90 Sicherheitsschränke

  • geeignet für entzündliche Flüssigkeiten
  • gewährleisteter 90 Minuten Brandschutz (Typ 90 gemäß EN-14470-1)
  • verschiedene Ausstattungsvarianten, beispielsweise Einhandbedienung und Türschließautomatik
  • zusätzlich mit technischer Entlüftung ausrüstbar

Wassergefährdende PSM im Freien lagern

Fassschränke und Gefahrstoffdepots aus Stahl

  • aus Stahl, hochwertig farbbeschichtet
  • verschiedene Auffangvolumina erhältlich
  • optimal für die Lagerung von Kleingebinden, 200 l Fässern oder 1000 l IBCs
  • abschließbare Türen

Nicht belüftete Gefahrstoffcontainer

  • freitragende Container-Konstruktion
  • begehbar
  • Auskleidung mit Auffangwannen aus Stahl

Entzündliche Flüssigkeiten im Freien lagern

Natürlich belüftete Gefahrstoffcontainer

  • freitragende Container-Konstruktion
  • begehbar
  • Auskleidung mit Auffangwannen aus Stahl
  • zur passiven Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten im Freien

Aggressive PSM im Freien lagern

Gefahrstoffdepots aus PE

  • aus chemisch hochbeständigem Polyethylen (PE)
  • verschiedene Auffangvolumina erhältlich
  • optimal für die Lagerung von Kleingebinden, 200 l Fässern oder 1000 l IBCs
  • abschließbare Türen