Wer in seinem Betrieb mit entzündlichen Flüssigkeiten, wassergefährdenden, oder aggressiven Stoffen zu tun hat, muss zwangsläufig eine Auffangwanne einsetzen, um im Einklang mit dem Gesetz und auf eine sichere und umsichtige Art und Weise Gefahrstoffe zu lagern. In diesem Ratgeber zeigen wir auf, wann und aus welchem Grund eine Auffangwanne notwendig ist. Darüber hinaus gehen wir auf die Frage ein, welche Vorschriften bei dem Einsatz von Auffangwannen zu beachten sind. Konkret beantworten wir zuletzt, welche Gefahrstoffe auf welcher Auffangwanne gelagert werden dürfen.
Was ist eine Auffangwanne?
Auffangwannen sind kubische Behälter, die die sichere Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern, Kleingebinden und IBCs ermöglichen. Mit einer Auffangwanne können Sie wassergefährdende und entzündliche Flüssigkeiten sicher und vorschriftsgemäß lagern und umfüllen. Auffangwannen bieten bei Undichtigkeiten der Lagerbehälter einen effektiven Schutz, indem sie austretende Flüssigkeiten auffangen und so das Eindringen in Boden oder Grundwasser verhindern. Eine Auffangwanne muss daher flüssigkeitsdicht ausgeführt sein und aus einem Werkstoff gefertigt sein, der durch die austretenden Gefahrstoffe nicht beschädigt wird. Unsere Auffangwannen sind in vielen verschiedenen Werkstoffen und Ausführungen erhältlich und für viele verschiedene Gefahrstoffe geeignet.
- Auf einer Auffangwanne aus Stahl (verzinkt oder lackiert) können Sie Farben, Lacke und Öle lagern. Auch können beispielweise Erdöl und Benzin auf einer Stahlwanne gelagert werden.
- Kunststoff-Auffangwannen bieten einen sicheren Lagerplatz für Säuren und Laugen.
- Eine Auffangwanne aus Edelstahl eignet sich gut für Nitrolösungen und Desinfektionsmittel.
- Weitere Informationen zur Medienbeständigkeit von Auffangwannen finden Sie weiter unten.
Wann benötige ich eine Auffangwanne?
Wenn man wassergefährdende Stoffe wie Öl, Lacke, Reinigungsmittel, Zusatzstoffe und andere Betriebsmittel lagert und einsetzt, muss gewährleistet sein, dass keine Rückstände und austretende Mengen des Gefahrstoffs in das Grundwasser und in die Natur gelangen. Daher kommt dem Umweltschutz in Betrieben erhöhte Relevanz und Aufmerksamkeit zu. Um Umwelt und Mitarbeiter vor den Gefahren von Leckagen und austretenden Gefahrstoffen zu schützen, beschäftigt sich die Umwelttechnik und Gefahrstofflagertechnik mit der Entwicklung und Fertigung von geeigneten Lagervorrichtungen. Die Auffangwanne spielt hierbei eine zentrale Rolle und bildet das Kernprodukt der Branche.
Es gilt, dass ein Betrieb so mit Gefahrstoffen umgehen muss und so ausgestattet sein sollte, dass durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kein negativer Einfluss auf natürliche Gewässer erfolgt. Außerdem sollten Mitarbeiter und die Umwelt vor den Gefahrstoffen geschützt werden.
Laut dem § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und der Verordernung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Betriebe, die mit gefährlichen Substanzen arbeiten, auch gesetzlich dazu angehalten, spezielle Vorkehrungen in Form von Auffangräumen zu treffen. Diese Vorkehrungen dienen als Schutzmaßnahmen, um das Austreten von gefährlichen Stoffen in die Umgebung zu vermeiden und dadurch mögliche Umweltschäden zu verhindern – einschließlich der Risiken, die durch den Einsatz von Löschwasser entstehen könnten.
Die Einteilung von Gefahrstoffen erfolgt in verschiedene Wassergefährdungsklassen (WGK). Für alle Stoffe, die als wassergefährdend eingestuft sind, ist der Einsatz von Auffangwannen obligatorisch. Falls für einen spezifischen Gefahrstoff keine offizielle WGK-Einstufung vorliegt, wird eine Risikobewertung oder Selbsteinschätzung notwendig. Hier ein kurzer Überblick über die Wassergefährdungsklassen:
Wassergefährdungsklasse (WGK) | Gefährdungspotenzial | Beispiele für Gefahrstoffe | Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)* |
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WGK 1 | schwach wassergefährdend |
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WGK 2 | wassergefährdend |
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WGK 3 | stark wassergefährdend |
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Welche Vorschriften muss ich in Bezug auf Auffangwannen beachten?
Welche Anforderungen eine Auffangwanne erfüllen muss und wann eine Auffangwanne eingesetzt werden muss, wird vom Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzeswerken festgelegt. Die Gesetzeswerke, die zu beachten sind, sind
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches Vorschriften in Bezug auf die geschützte Nutzung von Grundwasser und oberirdischen Wasserflächen beinhaltet,
- die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die den Einsatz ortsfester Einrichtungen zum Schutz vor austretenden wassergefährdenden Stoffen regelt, Gefahrstoffe in Bezug auf die Gefährlichkeit für das Grundwasser klassifiziert und technische Bestimmungen an Lagereinrichtungen festlegt,
- die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510), die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Lagersystemen regelt,
- und die Stahlwannen-Richtlinie (StawaR), die definiert, wie Auffangwannen aus Stahl bis 1000 l ausgeführt sein müssen.
Was besagt die AwSV?
Mit der AwSV als Ergänzung zum WHG wird festgelegt, dass die Verwendung einer Auffangwanne verpflichtend ist. Die AwSV differenziert zwischen wassergefährdenden Stoffen außerhalb und innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Welche Regelungen stehen in der TRGS 510?
Ergänzt wird die AwSV durch die Regeln der TRGS 510, die genauer beschreibt, wie Gefahrstoffe in mobilen Behältern richtig gelagert werden. Die TRGS 510 regelt auch, welche Gefahrstoffe zusammen gelagert werden können. Zentral sind in der TRGS 510 die korrekte Kennzeichnung der Gefahrstoffe, die Implementierung von Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken, sowie die Einhaltung von Umweltschutzstandards. Die TRGS 510 fordert zudem eine akkurate Dokumentation und Aufzeichnung der Lagerungsprozesse, die Bereitstellung von Notfallplänen und -ausrüstungen sowie die regelmäßige Schulung und Unterweisung der mit der Lagerung betrauten Mitarbeiter.
Was steht genau in der StawaR?
Wie Auffangwannen konstruktiv beschaffen sein müssen, wird durch die Stahlwannen-Richtlinie festgelegt. Nur wenn eine Auffangwanne aus Stahl entsprechend den Vorgaben der StawaR hergestellt wird, verfügt sie über die Übereinstimmungserklärung (ÜHP) des Herstellers (Ü-Zeichen). Die StawaR regelt die technischen Anforderungen nur bei Auffangwannen aus Stahl bis 1000 l Volumen – nicht bei Auffangwannen aus Kunststoff. Diese müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt Berlin erhalten, um zugelassen zu sein.
Bei einem Auffangvolumen von mehr als 1000 Litern gilt die StawaR nicht mehr, sondern eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt Berlin wird dann nötig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Auffangwannen in dieser Größenordnung bei Erfüllung der StawaR-Anforderungen auch die DIBt-Prüfung bestehen.
Was ist das Ü-Zeichen bei Auffangwannen?
Eine Auffangwanne ist zugelassen, wenn sie über eine Übereinstimmungserklärung, bekannt als Ü-Zeichen, verfügt. Bei Auffangwannen aus Stahl bis 1000 l wird das Ü-Zeichen durch die StawaR geregelt, bei Auffangwannen aus Kunststoff erfolgt die Vergabe des Ü-Zeichens direkt über das DIBt.
Aus welchem Werkstoff muss eine Auffangwanne gefertigt sein?
Bei dem Werkstoff einer Auffangwanne gibt es meistens vier verschiedene Möglichkeiten:
- Auffangwannen aus Stahl (entweder lackiert oder verzinkt)
- Auffangwannen aus Edelstahl (V2A oder V4A)
- Auffangwannen aus Kunststoff (PE, PE-HD)
- Auffangwannen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)
Jeder dieser Werkstoffe bietet eine hohe Robustheit und ist relativ unempfindlich.
Werkstoff | Stahl (verzinkt/lackiert) | Edelstahl | Kunststoff (Polyethylen) | GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) |
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Eigenschaften |
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eignet sich für |
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chemisch beständig? | ✗ | ✓ | ✓ | ✓ |
korrosionsbeständig? | ✓ (bei Beschichtung) | ✓ | ✓ | ✓ |
direkte Bodeneinlagerung? | nur bedingt möglich (Kontaktkorrosion möglich) | nur bedingt möglich (Kontaktkorrosion möglich) | ✓ | ✓ |
UV-beständig? | ✗ | ✓ | ✗ | ✓ |
elektrisch leitfähig? | ✓ | ✓ (mit Erdungskabel für Ex-Zonen) | ✗ | ✗ |
prüfpflichtig? | ✓ (nach StawaR) | ✓ (nach StawaR) | ✗ | ✗ |
Brandverhalten (DIN 4102-1) | nicht brennbar (A1) | nicht brennbar (A1) | normal entflammbar (B2) | schwer entflammbar (B1) |
Welcher Gefahrstoff auf welcher Auffangwanne gelagert werden kann, ist der Medienbeständigkeitsliste zu entnehmen.
Auffangwannen aus Stahl
Der Werkstoff Stahl für Auffangwannen hat den Vorteil, dass Stahl feuerfest ist und elektrisch leitfähig ist. So kann beispielsweise durch Erdungsklemmen und Erdungskabeln an der Auffangwanne und an dem Lagergebinde verhindert werden, dass beim Umfüllen entzündlicher Flüssigkeiten die explosionsfähige Atmosphäre entzündet wird.
Stahl ist schlagfest und kann leicht verarbeitet werden, weshalb sich der Werkstoff gut für die Herstellung von flüssigkeitsdichten Auffangwannen eignet. Eine Auffangwanne aus Stahl wird lackiert, um vor Korrosion geschützt zu sein. Wer Gefahrstoffe mit Lösemitteleigenschaften lagert, benötigt eine Auffangwanne aus verzinktem Stahl. Auf Auffangwannen aus Stahl dürfen wassergefährdende Stoffe und entzündliche Flüssigkeiten gelagert werden.
Auffangwannen aus Edelstahl
Edelstahl eignet sich für Auffangwannen, um entzündliche, wassergefährdende und aggressive Stoffe zu lagern. Der Werkstoff Edelstahl ist geschützt gegen Säuren und Laugen und chemisch hochbeständig. Auffangwannen aus Edelstahl lassen sich leicht fertigen und sind flüssigkeitsdicht.
Auffangwannen aus Kunststoff
Eine Auffangwanne aus Kunststoff ist die ideale Wahl, wenn man mit aggressiven Chemikalien, ätzenden Stoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten zu tun hat. Bei Auffangwannen aus Kunststoff wird entweder Polyethylen (PE) oder Polyethylen High-Density (PE-HD) eingesetzt. Diese Werkstoffe bieten eine hohe chemische Beständigkeit. PE-HD hat hierbei eine höhere Dichte als Polyethylen.
Wie groß muss eine Auffangwanne sein?
Neben dem passenden Werkstoff muss auch das geeignete Volumen der Auffangwanne berücksichtigt werden. Auffangwannen sind in zahlreichen verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich, als Kleingebindewanne ab 20 Liter oder als Großraum-Auffangwanne mit über 1.000 Liter Auffangvolumen, beispielsweise für IBC-Container.
Es ist folgende Faustregel zu beachten:
- Eine Auffangwanne muss mindestens 10 % der gelagerten Gefahrstoffmenge sowie mindestens den Inhalt des größten Gebindes auffangen können.
- In einem Wasserschutzgebiet muss eine Auffangwanne 100 % der gelagerten Gefahrstoffmenge auffangen können.
Ein Beispiel zur Berechnung des notwendigen Volumens: Sie möchten 4 Stahlfässer mit jeweils 200 l Fassungsinhalt auf einer Auffangwanne zusammen lagern. 10 % der gelagerten Menge sind in diesem Fall 80 Liter, das größte einzelne Gebinde fasst allerdings 200 l. Dementsprechend muss die Auffangwanne mindestens ein Auffangvolumen von 200 l haben.
Wie oft muss eine Auffangwanne geprüft werden?
Für Auffangwannen eine dauerhafte Prüfpflicht. Was es damit auf sich hat und welche unterschiedlichen Prüfungen Sie durchführen müssen, haben wir im Ratgeber zur Prüfung von Auffangwannen nach WHG und AwSV erläutert.
Auffangwannen müssen nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV) in Deutschland regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen umfassen:
- Regelmäßige Prüfung im Betrieb: Es besteht eine kontinuierliche Sorgfaltspflicht, die beinhaltet, dass Auffangwannen stets frei von Wasser und Schmutz gehalten und Verunreinigungen umgehend entfernt werden müssen. Bei täglicher Nutzung sind Schäden, insbesondere an der Oberflächenbeschichtung, zu beobachten und gegebenenfalls muss die Wanne unverzüglich ersetzt werden.
- Wöchentliche Sichtprüfung: Zusätzlich zur täglichen Kontrolle ist eine wöchentliche Sichtprüfung durch Mitarbeiter erforderlich. Dabei sollen Verschmutzungen, Beschädigungen und Undichtigkeiten identifiziert werden. Dies erfordert entsprechende Schulung des Personals, um potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen zu können.
- Detailprüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus: Eine umfassendere Prüfung ist alle zwei Jahre vorgeschrieben. Diese Prüfung wird in der Regel von externen Sachverständigen oder zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt, wobei der Zustand der Wanne und des Gitterrosts genau untersucht wird. Bei Mängeln ist ein Austausch erforderlich.
Für die Dokumentation der WHG-Prüfungen ist ein detailliertes Protokoll zu führen, das Informationen über die inspizierten Bestandteile, festgestellte Mängel, das Prüfdatum und Angaben zum Prüfer enthält. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der Wasserbehörde und ist besonders im Schadensfall wichtig, um sich gegen Ansprüche von Versicherungen oder behördliche Sanktionen abzusichern.