Gefahrstoff-Lagersysteme

Beim Umgang mit Gefahrstoffen dürfen keine Kompromisse eingegangen werden: Profitieren Sie von der großen Auswahl an Standardprodukten rund um die sichere Lagerung von Gefahrstoffen oder wenden Sie sich an unser Konstruktionsteam, um individuell maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anforderungen zu erhalten. Alle Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen.

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GHS Symbole

Fertigung nach Maß

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Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und entwickeln für Sie passende und sichere Lösungen.

Kompromisslos sicher

 

Gefahrstoff-Lagersysteme von MEILLER

Als Traditionsunternehmen mit über 120-jähriger Erfahrung im Umgang mit Metall und der Entwicklung von hochwertigen Produkten für Industrie und Handwerk bieten wir Ihnen sichere & effiziente Gefahrstofflager. Von der klassischen Auffangwanne bis hin zu großen Raumsystemen sind wir zuverlässiger Partner und statten Sie mit den notwendigen Lösungen aus.

Auffangwannen

Wir bieten Auffangwannen aus Stahl, Edelstahl und Kunststoff für alle Anwendungsbereiche und Lagerkapazitäten, von der Kleingebindelagerung bis hin zur Lagerung von IBC-Containern. MEILLER-Auffangwannen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind in vielen verschiedenen Größen und Varianten erhältlich.

Zu den Auffangwannen ⇒

Bodenauffangwannen Flächenschutzelemente aus Stahl Gefahrstoff-Lagersysteme online bei MEILLER kaufen

Flächenschutzelemente

Mit Flächenschutzelementen aus Stahl oder Kunststoff oder Bodenauffangwannen lassen sich große Flächen schnell & flexibel sicher ausstatten. Die Elemente sind in verschiedenen Größen erhältlich, frei kombinierbar und leicht zugänglich dank passender Auffahrrampen.

Zu den Flächenschutzelementen ⇒

Gefahrstoffregale

Von Gefahrstoff-Kombi-Regalen für Kleingebinden bis zu großen Palettenregalsystemen für Fässer und IBCs: Gefahrstoffregale mit Auffangwanne eignen sich hervorragend zur Lagerung von Gefahrstoffen – mit dem Sortiment von MEILLER gesetzeskonform und sicher.

Zu den Palettenregalen ⇒
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Zu den Kleingebinderegalen ⇒

Mobile Systeme

Für den sicheren innerbetrieblichen Transport bieten wir fahrbare Auffangwannen und Behälter aus Stahl und Kunststoff.

Zu den Fahrbaren Auffangwannen ⇒

Gefahrstoffdepot aus PE Typ PE-200-EP8 für Kleingebinde und Fässer

Gefahrstoffdepots

Gefahrstoffdepots aus Polyethylen sind bestens zur sicheren Lagerung von Kleingebinden, Fässern und IBCs geeignet. Sie können sowohl innen als auch außen aufgestellt werden.

Zu den Gefahrstoffdepots ⇒

Gasflaschenschränke

Gemäß den Anforderungen der TRGS 510 können Gasflaschen in unseren Systemen sicher gelagert werden.

Zu den Gasflaschenschränken ⇒

Sicherheits-Modul-Container

Flexible Raumsysteme für die Gefahrstofflagerung: Mit SMC-Containern machen Sie auch bei der Lagerung hochentzündlicher Stoffe nichts falsch. Wir bieten nicht belüftete, natürlich belüftete Systeme und größere Modulkombinationen für jeden Anwendungsfall.

Wie finde ich die passende Auffangwanne?

In 3 Schritten zur sinnvollen Gefahrstofflagerung

1. Welchen Gefahrstoff möchten Sie auf der Auffangwanne lagern?

Damit die Auffangwanne ihren Zweck erfüllt und Gefahrstoffe sicher und gesetzeskonform gelagert werden können, muss die Wanne aus dem richtigen Material bestehen: Wenn Sie entzündbare und wassergefährdende Stoffe (beispielsweise Lacke oder Öle) lagern möchten, eignen sich Auffangwannen aus Stahl; um aggressive Chemikalien wie Säuren und Laugen auf einer Auffangwanne zu lagern eignen sich Modelle aus Edelstahl oder Kunststoff.

2. Wie muss die Auffangwanne beschaffen sein?

Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird der gesetzliche Rahmen für Auffangwannen gesetzt. Der Gesetzestext des WHG ist dazu bestimmt, die Gewässer (im Speziellen oberirdische Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer) zu schützen. Auffangwannen selbst sind ein spezieller Teil des Wasserhaushaltsgesetz. In einem Betrieb in Deutschland sind nur Auffangwannen zur Gefahrstofflagerung zugelassen, die über eine Zulassung vom DIBt verfügen, beispielsweise über eine Übereinstimmungserklärung nach StawaR).

Folgende Faustregel kann zur Auswahl der Auffangwanne herangezogen werden: Eine Auffangwanne muss mindestens 10% der insgesamt gelagerten Menge, in jedem Fall aber den Rauminhalt des größten gelagerten Behältnisses aufnehmen können. Übersteigt der Inhalt des größten gelagerten Behälters 10 % des insgesamt gelagerten Volumens, muss dieser komplett aufgefangen werden. Sofern die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten generell zulässig ist, muss eine Auffangwanne in diesem Fall 100% der gesamten Lagermenge aufnehmen können. Wir bieten passende Lösungen für jeden Anwendungsfall, egal ob Sie Kleingebinde, 60 l oder 200 l Fässer, 1000 l IBC-Container oder verschiedene Gebinde zusammen lagern wollen. MEILLER-Auffangwannen erfüllen alle Vorgaben des WHG und sind zur vorschriftsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen zugelassen.

3. Sollen besondere Funktionen erfüllt werden?

Eine Auffangwanne kann nicht nur dem Lagerzweck gewachsen sein, je nach Anwendungsfall kann eine Auffangwanne auch über weitere Eigenschaften und Funktionen verfügen. Oft sind Auffangwannen zur Lagerung von Behältern unterfahrbar konstruiert, das heißt sie sind mit einer Fußkonstruktion, beispielsweise aus Gabeltaschen, ausgestattet. Die Unterfahrbarkeit und die Gabeltaschen erleichtern den innerbetrieblichen Transport mit dem Stapler. Wenn Sie die Auffangwanne besonders oft innerbetrieblich transportieren müssen, bietet sich die Anschaffung einer Fahrbaren Auffangwanne an. Diese verfügen über eine Fußkonstruktion mit Rollen und lassen sich mittels Handgriff manuell verfahren. Um Flüssigkeiten abzufüllen, benutzt man am besten Abfüllstationen oder Auffangwannen mit Fassbock, auf denen das Fass liegend gelagert werden kann.

Wenn Sie größere Flächen schützen möchten, bieten sich Flächenschutzelemente aus Stahl oder Kunststoff an. Die Systeme schützen große Flächen und sind kostengünstig nachrüstbar, um beispielsweise ganze Räume auszustatten.

In Palettenregalen und Fassregalen mit Auffangwanne lassen sich Fässer, IBC-Container oder andere Gebinde platzsparend auf mehreren Ebenen sicher lagern. Zur Beschickung von Fassregalen bietet MEILLER im Bereich Fasshandling praktische Handling- und Stapleranbaugeräte an.

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Informationen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regelung des Auffangvolumens durch das Wasserhaushaltsgesetz

Bei dem Kauf einer Auffangwanne stellt sich die zentrale Frage, wie viel Auffangvolumen überhaupt benötigt wird. Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Auffangwanne mindestens 10% der insgesamt gelagerten Menge aufnehmen muss. Übersteigt der Rauminhalt des größten gelagerten Gebindes dieses Volumen, muss dieser Rauminhalt des größten Behälters aufgefangen werden können. Wenn Sie die Auffangwanne in einem Wasserschutzgebiet einsetzen möchten, muss die Auffangwanne 100% der gelagerten Flüssigkeiten auffangen. Wenn Sie eine größere Lagermenge als 100 m³ lagern, müssen Sie abweichende Bestimmungen (AwSV) beachten.

Pflichten für den Betreiber von Auffangwannen

In der StawaR sind die Betreiberpflichten für Auffangwannen festgehalten:

  • der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Gebrauch
  • Unterhalt / Wartungspflichten

Prüfungspflichten im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • regelmäßoge Sichtprüfung (mind. 1x pro Woche)
  • Zustand von Wanne und Gitterrost ist alle 2 Jahre zu prüfen
  • Auffangwanne ist frei von Wasser und Verschmutzungen zu halten
  • Korrosionsschäden sind umgehend zu beseitigen
  • Protokoll des Ergebnisses, ist auf Verlangen der Wasserbehörde vorzulegen

Komformitätsbescheinigung bei Auffangwannen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • eine Übereinstimmungserklärung gemäß Stahlwannenrichtline (StawaR) bestätigt, dass die Auffangwanne die StawaR-Bestimmungen erfüllen
  • durch den TÜV oder eine gleichwertige Prüforganisation erfolgt eine einmalige Prüfung und die wiederkehrende Überprüfung des Herstellers als Fachbetrieb nach § 19 WHG
  • StawaR gilt für nicht überbaute Wannen aus Stahl mit einem Volumen ≤ 1000 l
  • abweichende Lagersysteme benötigen eine Zulassung vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 ist eine zeitnahe Anpassung an die CLP- und REACH-Verordnung gelungen. Die neue Gefahrstoffverordnung ist konsequent gefährdungsorientiert. Die Festlegung der Schutzmaßnahmen ist ausschließlich ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.