Gesetzliche Grundlagen zur Gefahrstofflagerung

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist ein zentrales Anliegen für Unternehmen, um sowohl den Schutz der Umwelt als auch die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich sind umfangreich und komplex. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die Sie bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten müssen und die Sie zur Planung Ihres Gefahrstofflagers berücksichtigen sollten.

Was sind die wichtigsten Vorschriften und Gesetze?

In Deutschland müssen verschiedene deutsche und europäische Gesetze beachtet werden, wenn es um die Lagerung und das Handling von Gefahrstoffen in Betrieben geht. Wir haben die wichtigsten Gesetze einmal in der folgenden Übersicht dargestellt:

AbkürzungVorschrift / Gesetz
ADRVorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
AwSVVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchVBundes-Immissionsschutzverordnung
ChemGChemikaliengesetz
CLPVerordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversucherung
GefStoffVGefahrstoffverordnung
REACHVerordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
StawaRStahlwannen-Richtlinie
TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe, z.B. TRGS 510
WHGWasserhaushaltsgesetz

Wie werden wassergefährdende Flüssigkeiten eingestuft?

Grundlegend unterscheidet man wassergefährdende Flüssigkeiten nach ihrer Gefährdungsstufe in den Wassergefährdungsklassen (WGK). Unsere Gefahrstoff-Lagersysteme eignen sich zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten aller Wassergefährdungsklassen (WGK 1 – 3).

EinstufungWassergefährdungsklasse
schwach wassergefährdendWGK 1
wassergefährdendWGK 2
stark wassergefährdendWGK 3

Wie groß muss das Auffangvolumen eines Gefahrstofflagers sein?

Auffangwannen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich, von Kleingebindewannen ab 20 Litern bis hin zu Großraum-Auffangwannen mit über 1.000 Litern Auffangvolumen, wie sie beispielsweise für IBC-Container verwendet werden.

Dabei gilt folgende Faustregel:

  • Eine Auffangwanne muss mindestens 10 % der gelagerten Gefahrstoffmenge sowie mindestens das Volumen des größten Gebindes auffangen können.
  • In einem Wasserschutzgebiet muss eine Auffangwanne 100 % der gelagerten Gefahrstoffmenge aufnehmen können.

Ein Beispiel zur Berechnung des erforderlichen Auffangvolumens: Sie möchten vier Stahlfässer mit jeweils 200 Litern Fassungsvermögen auf einer Auffangwanne lagern. 10 % der gelagerten Menge sind in diesem Fall 80 Liter, das größte einzelne Gebinde fasst jedoch 200 Liter. Dementsprechend muss die Auffangwanne ein Auffangvolumen von mindestens 200 Litern haben.

Welche Zulassungen gibt es für Auffangwannen oder andere Gefahrstofflager?

Eine Auffangwanne aus Stahl oder Edelstahl muss gemäß StawaR über eine Übereinstimmungsklärung des Herstellers (ÜHP, Ü-Zeichen) verfügen, falls das Auffangvolumen 1000 Liter nicht überschreitet. Darüber hinaus erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt Berlin) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Bauartgenehmigungen oder Europäisch Technische Bewertungen für Gefahrstofflager, die nicht der StawaR entsprechen, beispielsweise für Auffangwannen aus Kunststoff unabhängig vom Auffangvolumen.

CLP und GHS?

Die Begriffe CLP und GHS beziehen sich auf international anerkannte Standards für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Diese Standards sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen in industriellen, gewerblichen und privaten Anwendungen.

Was ist GHS?

Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es wurde von den Vereinten Nationen entwickelt, um den internationalen Handel zu erleichtern und den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern.

Ziele von GHS:

  • Einheitliche Kriterien für die Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen.
  • Einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen (Piktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise).
  • Verbesserung der Verständlichkeit der Gefahreninformationen auf globaler Ebene.

Hauptkomponenten von GHS:

  1. Einstufung: Chemikalien werden nach ihren Gefahren für Gesundheit und Umwelt klassifiziert.
  2. Kennzeichnung: Verwendung von standardisierten Piktogrammen, Signalwörtern (wie „Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze).
  3. Sicherheitsdatenblätter: Bereitstellung detaillierter Informationen zu den chemischen Eigenschaften, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Was ist CLP?

CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging“ und ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die das GHS in der Europäischen Union umsetzt. Sie trat am 20. Januar 2009 in Kraft und ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar.

Ziele von CLP:

  • Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen.
  • Harmonisierung der Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung innerhalb der EU.
  • Unterstützung des freien Warenverkehrs von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen in der EU.

Hauptkomponenten von CLP:

  1. Einstufung: Wie bei GHS werden Chemikalien nach ihren Gefahren eingestuft.
  2. Kennzeichnung: Anwendung der GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise, angepasst an die spezifischen Anforderungen der EU.
  3. Verpackung: Anforderungen an die Verpackung von gefährlichen Stoffen, um sicherzustellen, dass sie sicher gehandhabt und transportiert werden können.

Die Umsetzung von GHS und CLP hat zu einer bedeutenden Verbesserung der Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen geführt. Für Unternehmen, die chemische Produkte herstellen, vertreiben oder verwenden, ist es essenziell, diese Standards zu kennen und anzuwenden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Was ist REACH?

REACH steht für “Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals” und ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Diese Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Ziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU gestärkt wird.

Kernbestandteile von REACH

  1. Registrierung: Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Die Registrierung umfasst detaillierte Informationen über die Eigenschaften, Verwendungen und die sichere Handhabung der Stoffe.
  2. Bewertung: Die ECHA und die Mitgliedstaaten bewerten die von den Unternehmen vorgelegten Daten, um sicherzustellen, dass die Risiken durch die Nutzung der Stoffe beherrschbar sind.
  3. Zulassung: Besondere besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) unterliegen einem Zulassungsverfahren. Ziel ist es, diese Stoffe schrittweise durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
  4. Beschränkung: Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe kann beschränkt oder verboten werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die REACH-Vorschriften einhalten, was eine sorgfältige Dokumentation und oft umfangreiche Tests der chemischen Stoffe erfordert. Dies bedeutet, dass sowohl Hersteller als auch Importeure chemischer Stoffe sowie nachgeschaltete Anwender (Downstream-User) in der Lieferkette betroffen sind.

Die GefStoffV setzt EU-Richtlinien CLP und REACH um

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) von 2010 ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das den Schutz von Beschäftigten und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen regelt. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinien im Bereich des Gefahrstoffmanagements und ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts. Im Kontext von CLP (Classification, Labelling and Packaging) und REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sind folgende Punkte besonders relevant:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um die Risiken durch Gefahrstoffe zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Es müssen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um den Umgang mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten.
  • Dokumentation und Überwachung: Alle Maßnahmen und deren Wirksamkeit müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt zu treffen und diese kontinuierlich zu überwachen.